8 JAHRE HONDA GARANTIE
Für Ihren neuen Honda gilt automatisch die 3-jährige Standardgarantie. Damit sind Sie gegen Material- und Herstellungsfehler abgesichert. Zu diesen 3 Jahren kommen weitere 5 Jahre hinzu, wenn Sie Ihre jährlichen Wartungen bei einem Honda-Händler durchführen lassen. Wir erklären Ihnen alles!
Die neue Honda-Garantie bietet einen umfassenden Schutz bis zu 8 Jahren! Alle Honda-Fahrzeuge, die ab dem 1. April 2026 zugelassen werden, verfügen über eine Standardgarantie von 3 Jahren, zu der weitere 5 Jahre hinzukommen. Sie können ganz beruhigt sein, denn Ihr Honda-Fahrzeug ist geschützt.
Die Garantieverlängerung wird nach den ersten drei Jahren jährlich bis zum achten Jahr verlängert, sofern das Fahrzeug rechtzeitig gemäss dem von Honda empfohlenen Wartungsplan bei einem autorisierten Honda-Händler oder in einem autorisierten Honda-Servicezentrum gewartet wird.
* Bis zu 8 Jahre oder 160'000 km (100'000 Meilen), je nachdem, was zuerst eintritt. Während der Verlängerungsdauer können zusätzliche Ausschlüsse gelten (weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Ausführliche Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vollständigen Bedingungen unserer Garantie finden Sie in der Wartungs- und Garantiebroschüre, die Sie beim Kauf Ihres Neuwagens erhalten haben. Sie können diese auch unten einsehen oder sich direkt an Ihren Honda-Händler wenden.
Ihre Honda Garantien*
- Honda Standard- & Korrosionsgarantie
- Honda Hybrid- & BEV-Garantie
Standardgarantie 3 Jahre
Ihr Honda ist für einen Zeitraum von drei Jahren (und bei bestimmten Teilen länger) oder bis zu 100'000 km** ab dem auf Ihrem Garantieschein angegebenen Beginn der Garantiezeit abgedeckt. Das bedeutet, dass wir alle Material- oder Herstellungsfehler kostenlos reparieren oder ersetzen.
Korrosionsschutzgarantien
Honda bietet verschiedene Korrosionsgarantien an:
- Oberflächenkorrosion – 3 Jahre
- Auspuffkorrosion – 5 Jahre
- Korrosion am Fahrgestell – 10 Jahre
- Strukturelle Korrosion – 12 Jahre
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Garantiebedingungen.
* Vorbehaltlich der allgemeinen Garantiebedingungen
** Je nachdem, was zuerst eintritt
Hybridbauteile 5 Jahre
Diese Garantie deckt bestimmte Komponenten des Hybridsystems für einen Zeitraum von 5 Jahren oder 100.000 km** ab. Gilt für die Modelle e:HEV und e:PHEV. Hier ist eine Verlängerung auf bis zu 8 Jahre oder 160.000 km (100.000 miles) möglich vorausgesetzt, das Fahrzeug wird gemäss dem von Honda empfohlenen Wartungsplan rechtzeitig bei einem autorisierten Honda-Händler oder einer autorisierten Honda-Werkstatt gewartet.***
Elektroantrieb 5 Jahre
Mängel am Elektroantrieb sind für einen Zeitraum von 5 Jahren oder 100.000 km** abgedeckt. Gilt für BEV-Modelle. Hier ist eine Verlängerung auf bis zu 8 Jahre oder 160.000 km (100.000 miles) möglich vorausgesetzt, das Fahrzeug wird gemäss dem von Honda empfohlenen Wartungsplan rechtzeitig bei einem autorisierten Honda-Händler oder einer autorisierten Honda-Werkstatt gewartet.***
Hochspannungsbatterie 8 Jahre
Wir garantieren, dass die Kapazität der Hochspannungsbatterie für einen Zeitraum von 8 Jahren oder 160.000 km** nicht unter 70 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität sinkt. Gilt für die Modelle e:PHEV und BEV.
Alle Einzelheiten finden Sie in den nachstehenden Allgemeinen Garantiebedingungen.
* Vorbehaltlich der allgemeinen Garantiebedingungen
** Je nachdem, was zuerst eintritt
*** Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAWA klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link
Wurde dein Fahrzeug vor dem 1. April 2026 zugelassen?
Fahrzeuge, die bis zum 31.03.2026 zugelassen wurden, können die Garantieverlängerung Honda Swisscare 3+2 in Anspruch nehmen.